Praxis


Liquidation

Als Privatpraxis rechnen wir unsere Leistungen mit Ihnen persönlich ab. Unsere Rechnungen können bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfe-Versicherungen eingereicht werden, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Erkundigen Sie sich diesbezüglich sicherheitshalber im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel leider nicht.